Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen!
Sollten dennoch Fragen aufkommen, dann wenden Sie sich gerne telefonisch zu den Sprechzeiten oder per Mail an uns.
Wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung?
Die Betriebskostenabrechnung für Ihre Wohnung erhalten Sie spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode.
Wann erhalte ich mein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung?
Nach Ihrer Anfrage sind wir bemüht Ihr Guthaben schnellstmöglich zu bearbeiten und innerhalb von 30 Tagen an Sie auszuzahlen.
Wann erhalte ich meine Kaution zurück?
Sobald alle Forderungen aus dem Mietverhältnis beglichen sind, erhalten Sie Ihre Kaution zurück.
Eine Teilauszahlung der Kaution ist möglich.
Was muss ich tun, wenn ich meine Wohnung kündigen möchte?
Eine Kündigung bedarf der Schriftform und ist eigenhändig zu unterzeichnen. Nach Erhalt Ihres Kündigungsschreibens setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung um die weiteren Abläufe zu besprechen.
Was tun bei Schlüsselverlust?
Wurde ein Schlüssel gestohlen oder verloren, melden Sie uns den Verlust unverzüglich per Mail oder Telefon. Wir kümmern uns um den Austausch des Schließzylinders bzw. der Bestellung der Schlüssel. Bei Diebstahl empfehlen wir eine entsprechende Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle.
Ihre Heizung oder Ihr Warmwasser funktionieren nicht?
Bei einem Ausfall der Heizung oder dem Warmwasser kontaktieren Sie uns bitte unter 09194/334330. Wir kümmern uns um die Instandsetzung.
Sollte Sie einen Ausfall am Wochenende haben, so kontaktieren Sie bitte den Hausmeister ggf. die Sanitärfirma. Die Kontaktdaten finden Sie in der Regel an der Informationstafel im gemeinschaftlichen Treppenhaus.
Wie verhalte ich mich bei einem Wasserschaden?
Melden Sie uns den Wasserschaden umgehend über unsere Website unter „Schaden melden“ mit entsprechenden Fotos und informieren Sie den Hausmeister. Anschließend kümmern wir uns um die weitere Bearbeitung des Schadens.
Bei offensichtlichen Schäden (z.B. Waschmaschine, Spülmaschine etc.) schalten Sie bitte die entsprechende Geräte sofort ab oder trennen Sie diese vom Stromnetz. Informieren Sie ggf. Ihren Nachbarn über evtl. durchdringendes Wasser.
Brauche ich eine zusätzliche Versicherung (Hausrat & Haftpflicht)?
Wir empfehlen grundsätzlich, eine Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei einem Schaden können Sie sich dadurch viel Ärger und finanzielle Verluste ersparen. Bei entstandenen Schäden an Ihrem Hausrat (Möbel, Gegenstände etc.) durch Wohnungsbrand, Wasserrohrbrüche, etc. haftet nicht die Gebäudeversicherung des Eigentümers. Ebenso kann für Schäden an Gegenständen, die in den Kellerräumen aufbewahrt werden, keine Haftung übernommen werden.
Sind Haustiere erlaubt?
Kleintiere, von denen in der Regel keine Störungen zu erwarten sind, wie z.B. Hamster, Fische etc. sind grundsätzlich erlaubt.
Sollten Sie Hunde oder Katzen halten wollen, benötigen wir einen schriftlichen Antrag von Ihnen. Diesen können Sie sich gerne direkt auf unserer Website unter „Downloads“ herunterladen. Senden Sie uns dann den ausgefüllten Hunde-/Katenantrag inkl. Foto des Tiers, per Mail oder Post unterzeichnet zurück. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, kann die Genehmigung allerdings auch jederzeit wieder (z.B. wenn Ihre Mitbewohner sich durch die Haltung der Tiere gestört fühlen) widerrufen werden. Weitere Informationen zur Haustierhaltung finden Sie in Ihrem Mietvertrag.
Wo stelle ich mein Fahrrad, Kinderwagen oder Rollator ab?
Das Abstellen in Flucht– und Rettungswegen wie Treppenhaus, Hausflur und auch innerhalb der Gemeinschaftsflächen, ist aus brandschutzrechtlichen Gründen zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht gestattet.
Bitte stellen Sie Ihre Fahrräder, Kinderwägen oder Rollatoren in das Ihnen zugewiesene Kellerabteil und schließen dieses ab. Sollte es im Haus einen Fahrradraum geben, können Sie diesen auch gerne dafür nutzen. Wir empfehlen Ihnen aus Sicherheitsgründen Ihre Gerätschaften eigenständig abzuschließen. Bei Diebstahl kann keine Haftung übernommen werden.